© EBS Bau-Sachverständigenbüro 2010
Standard mit Zukunft
Bei Gebäuden mit einer raumlufttechnischen Anlage
wird der Nachweis zum Standard werden (bzw. ist
er eigentlich schon), da zum einen in der Praxis ein
Planer kaum hochwertige Technik einsetzen wird
ohne diese im Energiebedarfsausweis zu
berücksichtigen und zum anderen ein dichtes
Gebäude die Funktionalität der Anlage gewährleistet.
Es ist davon auszugehen, dass auch bei Gebäuden mit
Fensterlüftung der reduzierte Luftwechsel standardmäßig im
Energiebedarfsausweis angesetzt werden wird und somit muß bei diesen
Gebäuden ebenfalls ein Dichtheitsnachweis erfolgen.
Die Blower Door-Luftdichtheitsprüfung ist neben der Gebäudethermografie
einer der wichtigsten Nachweismöglichkeiten bei der energetischen
Qualitätssicherung an Gebäuden. Eine luftdichte Bauausführung gewährleistet,
dass keine Zugluft entsteht und die teure Energie nach draußen dringt.
Der Gesetzgeber gibt nach der aktuellen Energieeinsparverordnung, der VOB
und den DIN Normen, bei Neubau oder bei einer Gebäudesanierung bestimmte
Werte für die Luftdichtheit vor.
Damit sind die ausführenden Unternehmen verpflichtet eine luftdichte
Gebäudehülle herzustellen.
Zum Teil muss eine Prüfung bei bestimmten KfW- Förderprogrammen,
sowie bei Passivhäusern durchgeführt werden.
Die Einhaltung der Anforderungen der DIN 4108-7 an die Gebäudedichtheit wird
in der EnEV (Energieeinsparverordnung) honoriert, in dem ein reduzierter
Luftwechsel bei der Berechnung der Lüftungswärmeverluste angesetzt werden kann.
Wird diese Reduktion in Anspruch genommen, fordert die EnEV einen
erfolgreichen Dichtheitsnachweis.
Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4
Bild 1: eingebaute BlowerDoor-Anlage
Bild 2: Thermografie einer undichten Bodentreppe
Bild 3: massive Luftleckage am Fensteranschluss
Bild 4: Dampfsperrfolien wurde “fachgerecht” zerschnitt
Was macht eine BlowerDoor-Anlage:
Ein Messeinheit wird z.B. in eine Nebeneingangstür eingebaut. Ein
Ventilator erzeugt dann einen Unter- bzw. einen Überdruck von 50 Pascal
(dieser Wert entspricht ca. 3 bis 4 Windstärken) in dem Gebäude. Nun wird
durch verschiedene Möglichkeiten, wie z.B. dem Handrücken, Thermografie,
Rauchröhrchen, Nebel oder einem Windgeschwindigkeitsmessgerät geprüft,
wo Luftleckagen zu spüren oder zu sehen sind.
Normen und Grenzwerte für die Messung der Luftdurchlässigkeit n50 mit der
BlowerDoor:
Nach DIN 4108-7 (August 2001) und EnEV (01.10.2009) gilt für Gebäude mit
natürlicher Lüftung (Fensterlüftung):
Das Luftvolumen darf bei einem Gebäudedruck von 50Pascal maximal 3x
pro Stunde ausgetauscht werden. n50 ist kleiner (bzw. ist gleich) 3,00 [h-1]
Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen (auch Abluftanlagen):
Das Luftvolumen darf bei einem Gebäudedruck von 50Pascal maximal 1,50x
pro Stunde ausgetauscht werden. n50 ist kleiner / ist gleich 1,50 [h-1]
Insbesondere bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist eine deutliche
Unterschreitung des oben angegebenen Grenzwertes sinnvoll (DIN 4108-7).
Anzustreben auf Grund energetischer Gesichtspunkte ist ein n50-Wert von 1,00 [h-1].
Für Passivhäuser gilt:
Nach den Kriterien des Passivhausinstituts Darmstadt, Dr. Wolfgang Feist sollte
das Luftvolumen bei einem Gebäudedruck von 50Pascal maximal 0,60x
pro Stunde ausgetauscht werden. n50 ist kleiner / ist gleich 0,6 [h-1]
Um Feuchteschäden an Gebäuden und Konstruktionen zu vermeiden, sollte
bei jeder Bauabnahme eine BlowerDoor- Luftdichtheitsprüfung durchgeführt werden!