© EBS Bau-Sachverständigenbüro 2010 Verkauf - Vermietung - Verpachtung - Leasing? Sie benötigen einen Ausweis wenn Sie ein: - Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten besitzen. Ist das Baujahr vor 01.11.1977, benötigen Sie einen Bedarfsausweis. Ist das Gebäude jünger, so können Sie selber entscheiden, ob Sie  sich einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausstellen lassen möchten. - Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten besitzen. Es gibt hier keine Baujahrsbegrenzung.  Hier besteht immer die Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis.  Der Energieausweis: Der Energieausweis ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Gebäuden. Er gibt Aufschluss über den Energiebedarf (bzw. Verbrauch) eines Objektes und das zwischen Finnland und Portugal. Der Ausweis ist ein Produkt der Europäischen Gemeinschaft und sollte spätestes bis zum 04. Januar 2006 in allen europäischen Ländern eingeführt werden. Der Energieausweis in der Bundesrepublik besteht aus fünf farbigen DINA 4-Seiten, auf denen über den Energieverbrauch, die CO2-Emissionen und die Wärmeverluste hingewiesen wird. Der Ausweis ist ein Hilfsmittel! Verkäufer und Vermieter haben die Möglichkeit ihre Immobilien besser am Markt darzustellen, denn Investitionen in Dämmung oder Heizungsanlagen werden im Vergleich zu vorher, nun auf dem Ausweis sichtbar. Der Verbraucher (Käufer/Mieter) hat mit diesem Instrument erstmals die Möglichkeit die Angebote von Wohnungen und Häusern miteinander zu vergleichen. Er kann damit die „Zweite Miete“ besser einschätzen. Der Energieausweis für Gebäude nutzt Gebäudeeigentümern und –verkäufern, wie auch Mietern und Käufern, die bei Modernisierung oder Neubau auf Qualität achten. „Warum ist der Energieausweis für Sie wichtig?“ Er beinhaltet Vorschläge für die energetische Sanierung des Gebäudes. - um die Werterhaltung der Immobilie sicherzustellen. - um Miet- oder Verkaufsobjekte am Markt besser   platzieren zu können. - er dient somit als Grundlage für eine umfassende   Energieberatung,   und Energieberatung spart Geld - sie sorgt für den sinnvollen Einsatz Ihres Geldes - sie ermittelt die optimalen Sanierungsmöglichkeiten - sie sorgt für Bauschadensfreiheit   und - sie weist Ihnen die staatlichen Fördermöglichkeiten auf. Rechtliche Grundlage für den Ausweis: Deutsches Recht: Aus der neuen EnEV 2007 geht hervor, das ab dem 01.07.2008 bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden mit dem Baujahr 1965 oder auch früher ein Energieausweis benötigt wird. Ab dem 01.01.2009 benötigen auch alle anderen Gebäude die nach 1965 errichtet wurden einen Ausweis. Für Nichtwohngebäude gilt eine Frist bis zum 01.07.2009. Europäisches Recht: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 16.12.2002 besagt in Artikel 7 (1): Die Mitgliedsstaaten stellen sicher, dass beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden dem Eigentümer bzw. dem potenziellen Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt wird. des weiteren in Artikel 7 (3) Die Mitgliedstaaten treffen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von über 1000m2;, die von Behörden und von Einrichtungen genutzt werden, die für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, ein höchstens zehn Jahre alter Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle angebracht wird. ... das bedeutet also: wenn ein neues Gebäude erstellt werden soll. wenn ein Gebäude verkauft werden soll. wenn ein Gebäude in der Vermietung ist. (einfacher Ausweis ohne weitere Auflagen) wenn ein öffentliches Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von über 1000m2 groß ist und von vielen Personen genutzt wird (dieser Ausweis muss öffentlich ausgehängt werden). „Was ist der Energiepass?“ Der Energiepass ist der Vorläufer der Energieausweise und wurde im Rahmen eine Markteinführungskampagne eingeführt. Alle die Pässe die zu dieser Zeit ausgestellt wurden, haben ebenfalls eine Gültigkeit von 10 Jahren, da sie vergleichbar mit einem Energiebedarfsausweis sind. Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude Bedarfsausweis