KfW-Fördermittel

Sie planen eine Umbaumaßnahme in Form einer energetischen Gebäudesanierung oder Sie planen Ihr Zuhause auf zukünftige Barrierefreiheit umzurüsten?
Wir helfen Ihnen dabei.
Von der Erstberatung - zur Antragsstellung - über die Zwischenabnahme - bis hin zur Bestätigung der antragsgemäßen Durchführung.
Unser Vorteil für Sie ist die neutrale Beratung.
Wir müssen Ihnen keine Fenster, eine neues Dach oder eine Heizungsanlage verkaufen. Wir betrachten Ihre Wohnsituation und Ihr Gebäude als ein Ganzes und suchen gemeinsam mit Ihnen die richtige Ausrichtung für die Zukunft.

Ihr Weg zum KfW-Antrag:

  • Ggf. Erstgespräch mit Ihrer Hausbank
  • Vor-Ort-Energieberatung (ggf. Energieausweis oder Energiegutachten)
  • Wir prüfen die Angebote Ihrer Handwerker ob diese KfW-konform sind. Dann bekommen Sie die „Bestätigung zum Kreditantrag“ und reichen diese mit den Angeboten bei Ihrer Hausbank ein. Hier erfolgte die eigentliche Antragstellung bei der KfW. Bei einem Zuschussantrag schicken Sie die Unterlagen direkt an die KfW.
  • Während der Sanierungsmaßnahme empfehlen wir eine Zwischenabnahme! Eine Endabnahme im Bezug auf die Einhaltung der „technischen Mindestanforderungen“ ist auf jeden Fall erforderlich, sofern keine Zwischenabnahme möglich ist. 
  • Sind die durchgeführten Arbeiten plausibel und ist soweit alles in Ordnung, werden die Rechnungen von uns endgeprüft, die Fachunternehmererklärungen laut der EnEV bei Ihren Handwerkern eingefordert.
  • Liegt alles vor, erhalten Sie von uns die „Bestätigung der antragsgemäßen Durchführung“, die Sie dann noch einmal unterschreiben und bei der Bank mit den Rechnungen einreichen.
  • Fertig!

An dieser Stelle sei auch der Hinweis gegeben, dass die KfW-Bank eine Baubegleitung mit 50% der hierfür entstehenden Kosten bezuschusst.

Während der gesamten Sanierungs-/Bauphasen sind wir der fachkompetente Ansprechpartner für Sie und Ihre Handwerker!

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